Seite zurück

Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen!

  1. Die Existenz des Staates Deutsches Reich ist mit Bundesverfassungsgerichtsurteilen (u.a. 2BvL6/56, 2Bvf1/73 und 2BvR373/83) und mit dem Militär-Gesetz Nr.52 unwiderruflich festgestellt.

  2. Da Artikel 53 und 107 der UN-Charta ("Feindstaatenklausel") immer noch gilt und die OMF-BRD keinen längst fälligen Friedensvertrag mit den Siegermächten des II. Weltkrieges unterzeichnen darf, kann nur eine vom Volk legitimierte handlungsfähige Regierung des Deutschen Reiches den Friedensvertrag abschließen.

  3. Im Militär-Gesetz Nr.3, bestätigt und ausgegeben am 15.11.1944, erkennen folgende Staaten die USA als Oberbefehlshaber und Hauptsiegermacht des II. Weltkrieges und somit den fortwährenden Kriegszustand an: Australien, Belgien, Bolivien, Brasilien, Kanada, Chile, China, Kolumbien, Costa - Rica, Kuba, Tschechoslowakei, Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador, Ägypten, Abessinien, Frankreich, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Griechenland, Guatemala, Haiti, Honduras, Island, Indien, Iran, Irak, Liberia, Luxemburg, Mexico, Niederlande, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Peru, Philippinen, Polen, Salvador, Saudi - Arabien, Türkei, Südafrikanische Union, UdSSR, U.S.A., Uruquay, Venezuela, Jugoslawien. bzw. deren Rechtsnachfolger. Deutschland hat bis zum heutigen Tage nur einen Waffenstillstand, daher befindet sich das Deutsche Reich (Deutschland) immer noch im Kriegszustand. (Siehe Feindstaatenliste)

  4. Da ein Grundgesetz völkerrechtlich gemäß Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung dem Grunde nach ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetztem Gebiet für eine bestimmte Zeit und keine vom Volk gewählte Verfassung ist, muß sich Artikel 146 des Grundgesetzes zwangsläufig erfüllen.
    Die einzig gültige Verfassung Deutschlands ist die vom deutschen Volk frei gewählte (Weimarer) Reichsverfassung vom 11. August 1919.

  5. Die lediglich provisorische Natur des "Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland" kommt im Artikel 146 GG zum Ausdruck
    Dort heißt es: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

  6. Im Artikel 25 des Grundgesetzes verpflichtet sich die "Bundesrepublik Deutschland", die allgemeinen Regeln des Völkerrechts anzuerkennen. Sie sind Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen anderen Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebiets. Die Haager Landkriegsordnung ist einer der völkerrechtlichen Verträge, die dem "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" übergeordnet sind.

  7. Das Deutsche Reich besitzt weiterhin die ununterbrochene Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat nur dann handlungsfähig, wenn die institutionalisierte Organe vorhanden sind. Dies haben das Bundesverfassungsgericht und andere bundesdeutschen Gerichte u.a. mit den Urteilen 2 Bvl. 6/56, 2BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); 3, 288 (319 ff ); 5.85 ( 126 ); 6, 309, 336 und 363 festgestellt. Diese Urteile sind zwischenzeitlich zu keinem Zeitpunkt revidiert worden und auch durch die geänderten politischen Verhältnisse in Europa nicht hinfällig geworden.

  8. Das besatzungsrechtliche Provisorium "Bundesrepublik Deutschland" war und ist zu keinem Zeitpunkt identisch mit dem Staat Deutsches Reich. Die "Bundesrepublik Deutschland" konnte somit zu keinem Zeitpunkt die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches antreten.

  9. Die Regierung des Deutschen Reiches ist die einzige Instanz, die über territoriale und hoheitsrechtliche Belange des deutschen Volkes entscheiden kann und darf. Es war und ist niemals eines besatzungsrechtlichen Provisoriums "Bundesrepublik Deutschland" oder des besatzungsrechtlichen Provisoriums "Deutsche Demokratische Republik" möglich gewesen, über Deutschland als Ganzes zu entscheiden.
    Daher ist der Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland ("2+4 Vertrag") vom 12.09.1990 ebenfalls nichtig.

  10. Der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 890) ist ungültig. Artikel 1 besagt, daß die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am 03.10.1990 gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes Länder der Bundesrepublik Deutschland werden. Der Artikel 23 des Grundgesetzes ist jedoch bereits am 17.07.1990 , aufgrund der alliierten Vorbehaltsrechte zum Grundgesetz, mit Wirkung zum 18.07.1990, 0:00 Uhr MESZ durch die Alliierten aufgehoben worden. (siehe BGBl. 1990 Teil II S. 885, 890 vom 23.09.1990). Dadurch konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu keinem Zeitpunkt erfolgen. Somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten.

  11. An den von den alliierten Besatzungsmächten auf der Potsdamer Konferenz im August 1945 gefaßten Entschluß, den Staat Deutsches Reich nach einer Besatzungszeit und nach der Schließung eines Friedensvertrages zu einem, von den Alliierten zu bestimmenden Datum, in den ehemaligen Landesgrenzen von 31.12.1937 als souveränen Staat wiederherzustellen hat sich bis heute nichts geändert. Die besatzungsrechtlichen Provisorien "Bundesrepublik Deutschland" und "Deutsche Demokratische Republik" waren lediglich deutsche Verwaltungsinstitutionen, aber zu keinem Zeitpunkt völkerrechtlich anerkannte Staaten. Insbesondere waren sie niemals Rechtsnachfolger des Staates "Deutsches Reich".

  12. Die Abtrennung von Teilen des Deutschen Reichsgebietes z.B. an Frankreich, Polen und Rußland durch Vertreter der Institution "BRD" war somit von Anfang an ungültig, da völkerrechtswidrig. Die entsprechenden Gebiete gehören weiterhin zum Staat Deutsches Reich und müssen bei Erlangung der vollen Souveränität diesem, gemäß internationalem Völkerrecht, wieder zurückgegeben werden. Das haben die Alliierten gemäß Gesetz Nr.52 Artikel VII Absatz 9 Punkt (e) so entschieden:
    "Deutschland" bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31.12.1937 bestanden hat.

  13. Mit Streichung der Präambel und des Artikels 23 durch den damaligen Außenminister James Baker am 17.7.1990 in Paris, ist der territoriale Geltungsbereich des "Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland" mit Wirkung zum 18.7.1990 erloschen (BGBl. 1990, Teil II, Seite 885, 890, vom 23.9.1990). Dies war auf Grund der den Alliierten obliegenden Vorbehaltsrechten möglich. Ab diesem Zeitpunkt, dem 18.7.1990, existiert das besatzungsrechtliche Provisorium namens "Bundesrepublik Deutschland", welches die Belange des Deutschen Volkes nur treuhändlerisch für die Westalliierten zu verwalten hatte, nicht mehr.

  14. Die "Weimarer Verfassung" vom 11.8.1919 ist daher die gültige Rechtsgrundlage aller Bürger des Staates Deutsches Reich. Sie ist die einzige Verfassung die von dem Deutschen Volk in freier Wahlen angenommen wurde. Sie gilt in der Fassung vom 30.1.1933 mit den durch die alliierte Gesetzgebung bis zum 22.5.1949 vorgenommenen Änderungen.
    Die Verfassung des Staates Deutsches Reich ist seit dem 18.7.1990 die einzige gültige Rechtsgrundlage des Deutschen Volkes. Sie gilt im gesamten Gebiet des Deutschen Reichs in den Reichsgrenzen vom 31.12.1937, wie sie im Militär-Gesetz Nr.52 (Artikel VII Nr. 9, Abschnitt c in Verbindung mit dem 1. Londoner Protokoll vom 12.9.1944) festgelegt wurde.
    Alle, innerhalb dieser Grenzen geborenen Personen sind gemäß dem Reichs - und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.7.1913 - (und sogar nach Artikel 116 " Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" ) - Deutsche und somit Bürger des Staates Deutsches Reich.

  15. Jeder Verwaltungsakt, der von den Behörden der seit dem 18.7.1990 erloschenen "Bundesrepublik Deutschland" an den Bürgern des Staates Deutsches Reich und deren Eigentum durchgeführt worden ist, ist ein rechtswidriger Übergriff bzw. eine Souveränitätsverletzung und daher schadenersatzpflichtig. Dieser Schadenersatz ist von diesen Personen zu leisten, welche die Anordnung für einen Bescheid o.ä. unterschreiben. Die sog. Amtspersonen der "Bundesrepublik Deutschland" sind seit dem 18.7.1990 keine Amtspersonen mehr. Sie sind lediglich als Privatpersonen zu betrachten, welche sich anmaßen, ohne von der rechtmäßigen Regierung des Staates Deutsches Reich legitimiert worden zu sein, Bescheide und ähnliche Maßnahmen gegen Bürger des Staates Deutsches Reich durchzusetzen.

  16. Alle seit dem 18.7.1990 von den Behörden der "Bundesrepublik Deutschland" eingeforderten Geldleistungen, Sachwerte oder Dienstleistungen sind rechtswidrig erhoben worden. Jeder Deutsche hat das Recht und die Pflicht diese erbrachten Leistungen zurückzufordern.

  17. Berlin ist bis zum heutigen Tage kein Land der Bundesrepublik Deutschland. Die Alliierten haben die Absätze 2 und 3 des Artikels 1 der Berliner Verfassung vom 01. September 1950 im Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandantura zur Verfassung von Berlin, BK/O (50) 75 vom 29. August 1950 (VOBl. I S. 440), zurückgestellt. Absatz 2 besagt: Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Absatz 3 besagt: Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind für Berlin bindend. Im "Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 1274) wird diese Tatsache des Nichtgeltens des Grundgesetzes für Berlin nochmals bestätigt. Hier besagt der Artikel 4: "Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt. Damit sind Bürger von Berlin (Ost und West) keine Bürger der BRD.

  18. Es ist den Behörden der untergegangenen "Bundesrepublik Deutschland" seit dem 18.7.1990 nicht mehr möglich, rechtswirksam Briefe mit hoheitlichem Inhalt (Bescheide u.ä.) zuzustellen. Es bedarf einer Amtsperson, um Briefe mit hoheitlichem Charakter zuzustellen. Derzeitig haben die Behörden / Gerichte usw. der "Bundesrepublik Deutschland" nur die Möglichkeit sich der privatisierten Deutschen Post - AG bzw. anderer privater Zustelldienste zu bedienen. Da auch die Gerichtsvollzieher oder Vertreter irgendwelcher "Inkasso-Dienste" keine Amtspersonen mehr sind, ist es den sog. Behörden der " Bundesrepublik Deutschland " auch unmöglich, über diesen Weg rechtswirksam Briefe zuzustellen. Zudem dürfen vermeintliche Behörden oder Gerichte der "Bundesrepublik Deutschland" grundsätzlich Bürgern des Staates Deutsches Reich keine Briefe zustellen, da diese Bürger den Behörden / Gerichten EXTERRITORIAL (gemäß § 20 GVG, § 3 Freiwillige - Gerichtsbarkeit-Gesetz (FGG), Artikel 50 EGBGB, § 11 StPO und § 15 ZPO) gegenüberstehen.

  19. Bürger des Staates Deutsches Reich stehen der "Bundesrepublik Deutschland" exterritorial gegenüber.
    Sie unterstehen also

  1. bürgerrechtlich gemäß Artikel 50, Satz 1, EGBGB
    vom 29.11.1952 ( BGBl. I S. 780, ber. S. 843)

  2. allgemein - und verwaltungsrechtlich gemäß Paragraph 3, Abs. 1 FGG
    vom 12.9.1950 ( BGBl. S. 455 )

  3. strafprozeßrechtlich gemäß Paragraph 11, Abs. 1, Satz 1, StPO
    vom 7.4.1987 ( BGBl. I, S. 1074, ber. S 1319 )

  4. zivilprozeßrechtlich gemäß Paragraph 15, Abs. 1, Satz 1, ZPO
    vom 12.9.1950 ( BGBl. I, S. 533 )

  5. gerichtsverfassungsrechtlich gemäß Paragraph 71, Abs. 2, Satz 1
    und gemäß Paragraph 20, Abs. 1, GVG
    vom 9.5.1975 BGBl. I, S. 1077 )

  6. gemäß Berlinabkommen (BGBl II, S. 40 ff. Art.1 und Art. 3, Abs. 2a, 1994.

nicht den Behörden und der Gerichtsbarkeit der de jure erloschenen und nicht mehr existenten "Bundesrepublik Deutschland".

  1. Das Deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 ist existent.
    Jeder Staatsbürger des Deutschen Reiches unterliegt daher nicht den Gesetzen und der Gerichtsbarkeit der Verwaltungsinstitution "Bundesrepublik Deutschland".

Fazit: Die Bundesrepublik Deutschland ist völkerrechtlich de jure erloschen. In Artikel 25 des Grundgesetzes verpflichtet sich die BRD, die allgemeinen Regeln des Völkerrechts anzuerkennen, da sie Bestandteil des Bundesrechtes sind. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. Daher haben jegliche Rechtsgrundlagen der Organe und Behörden der Bundesrepublik Deutschland keine Rechtsgültigkeit mehr.

Es ist trotz allem die Pflicht eines jeden Bürgers, sich an die vermeintlichen Gesetze zu halten und diese aus freiem Willen zu befolgen.

Straftaten werden im Deutschen Reich durchaus härter bestraft. Die Strafverfolgungsbehörden des Deutschen Reichs werden gegen jeden Straftäter, der sich nicht an Recht und Gesetz des Deutschen Reiches hält, mit aller gebotenen Härte vorgehen.

Als PDF speichern
36KB