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Deutsches Reich in Fraktur
Bei diesem Begriff werden den meisten Menschen solche Schlagworte wie "Adolf Hitler, NaZi, Drittes Reich" usw. einfallen. Daß jedoch das Deutsche Reich mit diesen Zeiten nichts gemein hat, werden wohl die wenigsten BRD-Bürger wissen. 
Aber genau diese Reaktion ist gewollt. 

Ebenso assoziieren die meisten Menschen mit der Schriftzug Fraktur-Schrift das 3. Reich. Auch dies ist falsch. Auf Befehl Adolf Hitlers wurde die  Schriftzug Fraktur-Schrift in Deutschland abgeschafft.
Hier finden Sie weitere InformationenMehr Info

 

Mittelmäßige Geister verurteilen gewöhnlich alles, was über ihren Horizont geht.
(Francois Duc de La Rochefoucauld, frz. Schriftsteller, 1613-1680)

Beginnen wir nun mit dem völkerrechtlichen Hintergrund:

"Wie ist nun die Lage Deutschlands heute? Am 8. Mai 1945 hat die deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert. An diesen Akt werden von den verschiedensten Seiten die verschiedensten Wirkungen geknüpft. Wie steht es damit? Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen ausschließlich auf militärischem Gebiet. Die Kapitulationsurkunde, die damals unterzeichnet wurde, hat nicht etwa bedeutet, daß damit das deutsche Volk durch legitimierte Vertreter zum Ausdruck bringen wollte, daß es als Staat nicht mehr existiert, sondern hatte lediglich die Bedeutung, daß den Alliierten das Recht nicht bestritten werden sollte, mit der deutschen Wehrmacht nach Gutdünken zu verfahren. Das ist der Sinn der bedingungslosen Kapitulation und kein anderer."
[...]
Nach Völkerrecht wird ein Staat nicht vernichtet, wenn seine Streitkräfte und er selbst militärisch niedergeworfen sind.

Zitat aus Rede des Abgeordneten Dr. Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat, 8. September 1948

Hierzu finden auch eine Erklärung des Großadmirals DönitzMehr Info

Und hier der Wortlaut der KapitulationsurkundeMehr Info


Unter diesem Aspekt stellte dann das Bundesverfassungsgericht 1973 fest:

Es wird daran festgehalten (vgl. z,B: BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".

Hier das komplette UrteilMehr Info

 

Des weiteren stellte das BVG fest:

Sie (die BRD) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363)), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland.
Hier der besagte Auszug aus dem UrteilMehr Info
 

Wo wurde der Geltungsbereich definiert? Ein Blick in das derzeitige Grundgesetz gibt darüber immer noch Auskunft:

Artikel 124
Recht, das Gegenstände der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird innerhalb seines
Geltungsbereiches Bundesrecht.

Es muß also ein Geltungsbereich vorhanden sein. Suchen wir weiter:

Artikel 144
(2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem
Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß
Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.

Finden Sie irgendwelche aufgeführten Länder im Artikel 23 GG neue Fassung?

Artikel 23 war also der Geltungsbereich. Mit Streichung der Präambel und des Artikels 23 durch den damaligen US-Außenminister James Baker am 17.7.1990 in Paris, ist der territoriale Geltungsbereich des "Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland" mit Wirkung zum 18.7.1990 erloschen (BGBl. 1990, Teil II, Seite 885, 890, vom 23.9.1990). Ab diesem Zeitpunkt, dem 18.7.1990, existiert das besatzungsrechtliche Provisorium namens "Bundesrepublik Deutschland", welches die Belange des Deutschen Volkes nur treuhändlerisch für die Westalliierten zu verwalten hatte, nicht mehr.

Natürlich wird es bestritten, daß James Baker den Artikel 23 des GG löschen konnte. Den schließlich war die BRD ja "Souverän".
Wir forschen weiter und finden dies hier:

17. Juli 1990
Paris - Zwei-plus-Vier Außenministerkonferenz
Für Schewardnadse ist die Blockbildung beendet mit der Aufhebung der Vier Mächte Rechte nach der Wiedervereinigung. DDR gegen Kaukasus Ergebnis , wollen keine NATO Truppen auf ihrem Gebiet und nuklearwaffenfreies Deutschland.
BRD muß polnische Westgrenze vertraglich anerkennen und Artikel 23 aus Grundgesetz streichen. (180-181)
Eins plus Vier " . . . waren Anspruch und Aufgabe einer eigenständigen Außenpolitik der abtretenden DDR beendet".(199).
Quelle: Elbe 180-181; 199

Das Fundstück wurde hier gefunden: http://www.2plus4.de/chronik.php3?date_value=17.07.90&sort=001-011
Mal sehen, wie lange die Seite noch so offen darüber berichten darf.

Außerdem wurden von uns Zeitzeugen befragt die uns dir Richtigkeit der Angaben versicherten.
Die Journalisten mußten stillschweigen bewahren. Es durfte auf keinen Fall bekannt werden, daß die Amerikaner uns vorschreiben können was wir zu tun und zu lassen haben. Irgendwie verständlich, oder nicht?
Statt dessen wird gern behauptet, daß Art. 23 nach der "Wiedervereinigung" nicht mehr benötigt werden würde und deswegen gestrichen wurde.
Wie Sie jedoch selbst erkennen können, entspricht dies (mal wieder) nicht der Wahrheit. Außerdem gab es keine "Wiedervereinigung" sondern nur eine "Einigung" der beiden Verwaltungsinstrumente DDR und BRD.

 

Was stand nun in diesem ominösen Artikel 23 GG?
Heutzutage findet man, nachdem der Artikel lange Zeit leer stand, nur ein Artikel über die europäische Union.

Und hier der richtige Wortlaut:

Artikel 23
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-
Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-
Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen
Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Somit gibt Art. 144 GG doch mehr Sinn?!

Wir erinnern uns: Sie (die BRD) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363)), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland.

 

Was bedeutet Staat?

Auszug aus dem Lexikon: "Größere Gemeinschaft von Menschen innerhalb festgelegter Grenzen unter einer hoheitlichen Gewalt".
Hoheitliche Gewalt entspricht hier der "Regierung". "Festgelegte Grenzen" sind Grenzen, auf die sich zwei benachbarte Staaten in einem völkerrechtlichen Vertrag geeinigt haben. Somit ist ein Staat die, in einem bestimmten Gebiet unter einer Regierung lebende Bevölkerung.

Wie verhält es sich eigentlich mit den Grenzen? Das Bundesverfassungsgericht hat zwar festgestellt, daß die Grenzen von 1937 Gültigkeit besitzen, aber wenn man den Versailler "Vertrag" als Diktat ansieht, da er ja eindeutig unter Zwang zustande kam und von deutscher Seite lediglich ‚unter Protest’ unterschrieben wurde, er folglich somit kein völkerrechtlich gültiger Vertrag ist, so gelten für das Deutsche Reich eindeutig die Grenzen von 31. 7. 1914. Andernfalls muß man die Grenzen vom 31. 8. 1939 ansetzen, der Tag vor Beginn des zweiten Weltkriegs. 

Die BRD, sowie auch die DDR, waren und sind nichts anderes ist als die Organisationsformen einer Modalität der Fremdherrschaft (OMF) (nach Dr. Carlo Schmid). Sie waren lediglich Verwaltungsinstitutionen der besetzen Gebiete.

Auszug aus der HLKO (Haager Landkriegsordnung), Art. 43
[Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung]. Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.

Die erste Einschränkung ist, daß uns für das Grundgesetz bestimmte Inhalte auferlegt worden sind; weiter, daß wir das Grundgesetz, nachdem wir es hier beraten und beschlossen haben, den Besatzungsmächten zur Genehmigung werden vorlegen müssen. Dazu möchte ich sagen: Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluß der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen !

Wenn man einen solchen Zustand nicht will, dann muß man dagegen handeln wollen. Aber das wäre dann Sache des deutschen Volkes selbst und nicht Sache staatlicher Organe, die ihre Akte jeweils vorher genehmigen lassen müssen.

And diesem Zustand hat sich bis heute nichts geändert. Aufgrund dieser Tatsachen wurde Artikel 146 Grundgesetz verfaßt: [...] daß das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: "an dem Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt."

Und dieser Artikel 146 GG ist bis zum heutigen Tag gültig.
Weitere "Merkwürdigkeiten" des GrundgesetzesMehr Info

Zitate aus der Rede des Abgeordneten Dr. Carlo Schmid 1948
Die komplette Rede von Dr. Carlo SchmidMehr Info

Lesen Sie dazu auch die Ausführungen von Hans-Peter Thietz, dem ehemaligen Abgeordneter der letzten, frei gewählten, Volkskammer der DDR und des Europa-Parlaments.Mehr Info

Zu dem Überleitungsvertrag ein Gutachten zur Rechtslage enteigneter Kulturgüter vom Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und VölkerrechtMehr Info

Vollständigkeitshalber hier auch die Ausführungen des unabhängigen Völkerrechtlers Prof. Dr. jur. BrachtMehr Info

"Es gibt zwei Arten von Weltgeschichte: die eine ist die offizielle, verlogene, für den Schulunterricht bestimmte; die andere ist die geheime Geschichte, welche die wahren Ursachen der Ereignisse birgt.“ - Honoré de Balzac -


Zu guter Letzt sollte man nicht vergessen
, daß Deutschland bis heute noch keinen Friedensvertrag mit den Gegnern des 2. Weltkrieges hat. Die BRD konnte und durfte keinen Friedensvertrag abschließen. Einzig und allein dazu bemächtigt wäre ein Vertreter des Deutschen Reiches! Wir leben also immer noch "im Krieg", da wir nur einen Waffenstillstand haben.

Deutschland gilt völkerrechtlich nach wie vor als "Feindstaat"Mehr Info

Die "BRD" ist Mitglied der Vereinten Nationen (UNO)Mehr Info. Damit hat sie die Statuten der V.N. anerkannt, und mit ihnen die "Feindstaatenklauseln" Art. 53 und 107
Damit ist die "BRD" Feindstaat des Deutschen Reiches und des Deutschen Volkes.

Auszug aus der HLKO (Haager Landkriegsordnung) Art. 36
[Folgen des Waffenstillstandes; Aufnahme der Kampfhandlungen] Der Waffenstillstand unterbricht die Kriegsunternehmungen kraft eines wechselseitigen Übereinkommens der Kriegsparteien. Ist eine bestimmte Dauer nicht vereinbart worden, so können die Kriegsparteien jederzeit die Feindseligkeiten wieder aufnehmen, doch nur unter der Voraussetzung, daß der Feind, gemäß den Bedingungen des Waffenstillstandes, rechtzeitig benachrichtigt wird.