Ebenso assoziieren die meisten Menschen mit der
Mittelmäßige Geister verurteilen gewöhnlich alles, was über ihren Horizont geht. Beginnen wir nun mit dem völkerrechtlichen Hintergrund:"Wie ist nun die Lage Deutschlands heute? Am 8. Mai 1945 hat die deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert. An diesen Akt werden von den verschiedensten Seiten die verschiedensten Wirkungen geknüpft. Wie steht es damit? Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen ausschließlich auf militärischem Gebiet. Die Kapitulationsurkunde, die damals unterzeichnet wurde, hat nicht etwa bedeutet, daß damit das deutsche Volk durch legitimierte Vertreter zum Ausdruck bringen wollte, daß es als Staat nicht mehr existiert, sondern hatte lediglich die Bedeutung, daß den Alliierten das Recht nicht bestritten werden sollte, mit der deutschen Wehrmacht nach Gutdünken zu verfahren. Das ist der Sinn der bedingungslosen Kapitulation und kein anderer." Zitat aus Rede des Abgeordneten Dr. Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat, 8. September 1948 Hierzu finden auch eine Erklärung des Großadmirals Dönitz Und hier der Wortlaut der Kapitulationsurkunde
Es wird daran festgehalten (vgl. z,B: BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch". ![]()
Des weiteren stellte das BVG fest: Sie (die BRD) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363)), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland. Wo wurde der Geltungsbereich definiert? Ein Blick in das derzeitige Grundgesetz gibt darüber immer noch Auskunft:
Es muß also ein Geltungsbereich vorhanden sein. Suchen wir weiter:
Finden Sie irgendwelche aufgeführten Länder im Artikel 23 GG neue Fassung? Artikel 23 war also der Geltungsbereich. Mit Streichung der Präambel und des Artikels 23 durch den damaligen US-Außenminister James Baker am 17.7.1990 in Paris, ist der territoriale Geltungsbereich des "Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland" mit Wirkung zum 18.7.1990 erloschen (BGBl. 1990, Teil II, Seite 885, 890, vom 23.9.1990). Ab diesem Zeitpunkt, dem 18.7.1990, existiert das besatzungsrechtliche Provisorium namens "Bundesrepublik Deutschland", welches die Belange des Deutschen Volkes nur treuhändlerisch für die Westalliierten zu verwalten hatte, nicht mehr. Natürlich wird es bestritten, daß James Baker den Artikel 23 des GG löschen konnte. Den schließlich war die BRD ja "Souverän".
Außerdem wurden von uns Zeitzeugen befragt die uns dir Richtigkeit der Angaben versicherten.
Was stand nun in diesem ominösen Artikel 23 GG? Und hier der richtige Wortlaut:
Somit gibt Art. 144 GG doch mehr Sinn?! Wir erinnern uns: Sie (die BRD) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363)), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland.
Was bedeutet Staat?
Wie verhält es sich eigentlich mit den Grenzen? Das Bundesverfassungsgericht hat zwar festgestellt, daß die Grenzen von 1937 Gültigkeit besitzen, aber wenn man den Versailler "Vertrag" als Diktat ansieht, da er ja eindeutig unter Zwang zustande kam und von deutscher Seite lediglich ‚unter Protest’ unterschrieben wurde, er folglich somit kein völkerrechtlich gültiger Vertrag ist, so gelten für das Deutsche Reich eindeutig die Grenzen von 31. 7. 1914. Andernfalls muß man die Grenzen vom 31. 8. 1939 ansetzen, der Tag vor Beginn des zweiten Weltkriegs. Die BRD, sowie auch die DDR, waren und sind nichts anderes ist als die Organisationsformen einer Modalität der Fremdherrschaft (OMF) (nach Dr. Carlo Schmid). Sie waren lediglich Verwaltungsinstitutionen der besetzen Gebiete. Auszug aus der HLKO (Haager Landkriegsordnung), Art. 43 Die erste Einschränkung ist, daß uns für das Grundgesetz bestimmte Inhalte auferlegt worden sind; weiter, daß wir das Grundgesetz, nachdem wir es hier beraten und beschlossen haben, den Besatzungsmächten zur Genehmigung werden vorlegen müssen. Dazu möchte ich sagen: Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluß der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen ! Wenn man einen solchen Zustand nicht will, dann muß man dagegen handeln wollen. Aber das wäre dann Sache des deutschen Volkes selbst und nicht Sache staatlicher Organe, die ihre Akte jeweils vorher genehmigen lassen müssen. And diesem Zustand hat sich bis heute nichts geändert. Aufgrund dieser Tatsachen wurde Artikel 146 Grundgesetz verfaßt: [...] daß das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: "an dem Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt." Und dieser Artikel 146 GG ist bis zum heutigen Tag gültig. Zitate aus der Rede des Abgeordneten Dr. Carlo Schmid 1948 "Es gibt zwei Arten von Weltgeschichte: die eine ist die offizielle, verlogene, für den Schulunterricht bestimmte; die andere ist die geheime Geschichte, welche die wahren Ursachen der Ereignisse birgt.“ - Honoré de Balzac -
Deutschland gilt völkerrechtlich nach wie vor als "Feindstaat" Die "BRD" ist Mitglied der Vereinten Nationen (UNO) Auszug aus der HLKO (Haager Landkriegsordnung) Art. 36
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