Seite zurück


Großadmiral Dönitz, Bad Mondorf Juli 1945

Der Kommandant des Lagers, in dem ich mich als Kriegsgefangener befinde, verlas am 7. Juli eine aus 3 Paragraphen bestehende Anordnung, die in § 2 u.a. die Feststellung enthielt, der Deutsche Staat habe aufgehört zu bestehen.
    Der Satz wurde auf meine Einwendung nachträglich dahin berichtigt, daß es heißen sollte, die Deutsche Regierung habe aufgehört zu bestehen. Um Mißverständnissen über meinen Standpunkt vorzubeugen, treffe ich folgende Klarstellung:

  1. Die Kapitulation ist von meinem Beauftragten auf Grund einer schriftlichen Vollmacht geschlossen worden, die ich als Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches und damit Oberster Befehlshaber der Wehrmacht ausgestellt habe, und die in dieser Form von den bevollmächtigten Vertretern der Alliierten Streitkräfte verlangt war und anerkannt wurde. Die Alliierten haben mich dadurch selbst als Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches anerkannt.

  2. Durch die mit meiner Vollmacht am 9. Mai 1945 abgeschlossene bedingungslose Kapitulation der drei Deutschen Wehrmachtsteile, hat weder das Deutsche Reich aufgehört zu bestehen, noch ist dadurch mein Amt als Staatsoberhaupt beendet worden. Auch die von mir berufene geschäftsführende Regierung ist im Amt geblieben; mit ihr hat die alliierte Überwachungskommission in Flensburg bis zum 23. Mai im Geschäftsverkehr gestanden.

  3. Die im Anschluß an die Kapitulation erfolgende vollständige Besetzung des Deutschen Reichsgebiets hat an dieser Rechtslage nichts geändert. Sie hat nur mich und meine Regierung tatsächlich behindert, in Deutschland Regierungshandlungen zu vollziehen.

  4. Ebenso wenig konnte meine und meiner Regierung Gefangennahme auf die dargelegte Rechtslage Einfluß haben. Sie hatte nur zur Folge, daß jede tatsächliche Amtstätigkeit für mich und meine Regierung vollständig aufhörte.

  5. Mit dieser Auffassung über die Rechtsfolgen der erwähnten militärischen Vorgänge befinde ich mich in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Grundsätzen des Völkerrechts.


201 KB