Darf der Rechtsstaat seinen Bürgern verwehren, einander uneigennützig mit Hilfe und Ratschlägen zur Seite zu stehen, wenn sie Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen, vielleicht sogar Opfer von Verwaltungs- oder Justizunrecht werden? Die Frage erscheint absurd. Tatsächlich gibt es ein solches Verbot nirgendwo auf der Welt - mit Ausnahme der "Bundesrepublik Deutschland". Sie ist der einzige "Staat", der seinen Bürgern verbietet, Freunde, Nachbarn oder andere Mitmenschen in Rechtsfragen zu beraten. Tun sie dies doch, so müssen sie mit Strafverfolgung rechnen. So steht es im Rechtsberatungsgesetz vom 13. Dezember 1935.
Dieses Gesetz stammt vom nationalsozialistischen Gesetzgeber und verbietet allen Bürgern, mit Ausnahme natürlich der Rechtsanwälte, die "Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten", ganz gleich ob entgeltlich oder kostenlos. Glaubt man den Verteidigern des Gesetzes, sei es der Legislative von 1935 in wohlmeinender Absicht um nichts anderes gegangen als um den "Schutz der Rechtssuchenden vor unsachgemäßer Rechtsberatung".
Tatsächlich trägt das Gesetz aber unverkennbar den Stempel seiner Herkunft: Als die Nationalsozialisten daran gingen, die deutsche Juristenschaft von jenen Menschen zu trennen, die sie als "jüdisch", "marxistisch" oder sonst als "Volksschädlinge" bezeichneten, hatten sie vor allem jene im Auge, die den vom Unrecht bedrängten Bürgern hätten rechtlichen Beistand leisten können. Das "Rechtsberatungsmißbrauchsgesetz" - so der ursprüngliche Name - wurde erlassen, um den aus "rassischen" oder politischen Gründen aus dem Amt gejagten Rechtsanwälten die letzte Ausweichmöglichkeit zu nehmen. Auch sollten sie daran gehindert werden, "Staatsfeinden" mit Rechtsrat zur Seite zu stehen - ein Gesetzeszweck, den die Machthaber diskret mit der "Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs von Verwaltung und Rechtspflege" umschrieben.
Ein Fundstück aus dem Weltnetz: (leicht gekürzt)
Es ist doch immer wieder interessant, daß die Verfechter des Deutschen Reichs in eine bestimmte Schublade gedrängt werden sollen. Es wird meist die "Das sind Nazis"-Keule geschwungen. Es fängt mit der Frakturschrift an. Die Fraktur mußte unter dem Diktat von Hitler verschwinden.
Auch auf dieser Seite, unter diesem Link Ich hab daraufhin ein wenig nachgeforscht und dabei interessante Tatsachen gefunden. Das Bundesjustizministerium hat eine "umfassende Überprüfung" des Rechtsberatungsgesetzes angekündigt. Das kann dauern. Vielleicht werden uns vorher das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Menschenrechtsgerichtshof - bei beiden Gerichten sind Beschwerden anhängig - endlich von der Altlast des Nationalsozialismus befreien. Aber solange solche Menschen, wie die weiter unten erwähnten, dieses Gedankengut weiterhin so pflegen, wird es schwer werden die Altlasten von Adolf endgültig los zu werden..
Die Ausführungsbestimmungen wurden zwar 1945 aufgehoben, aber das NS-Gesetz blieb. Nach dem Zusammenbruch hätte auch das Gesetz aufgehoben werden müssen. Da das nicht geschah haben die Rechtsanwälte auch heute noch ein Monopol auf Rechtsberatung, ein in Europa einmaliges Privileg. Sogar Rat und Hilfe durch freiwillige Organisationen und selbstloses bürgerliches Engagement wird behindert. Die Möglichkeit der Erlaubniserteilung ist in Verschärfung des NS-Gesetzes seit 1980 auf einige wenige Berufsgruppen (Frachtprüfer, Inkassounternehmer usw.) beschränkt worden. Verfolgt werden kann zwar nur die "geschäftsmäßig" vorgenommene Rechtsberatung. Geschäftsmäßigkeit wird nach der im Jahre 1938 vom nationalsozialistischen Reichsgericht begründeten Rechtsprechung aber bereits bei einer rechtsberatenden Betätigung in nur einem einzigen Fall angenommen, wenn "Wiederholungsgefahr" besteht. Ausdrücklich ist auch die unentgeltliche, rein karitative Rechtsberatung verboten. Die Nationalsozialisten hatten das Rechtsberatungsgesetz erlassen, um damit den aus ihren Berufen hinausgeworfenen jüdischen und sonstigen politisch mißliebigen Richtern und Rechtsanwälten die private, insbesondere auch unentgeltliche Ausübung ihrer beruflichen Fähigkeiten unmöglich zu machen. Dahinter stand nicht zuletzt der Gedanke, nicht in das NS-Regime eingebundene Juristen könnten "Volksschädlingen" und sonstigen "Staatsfeinden" bei ihrer Verteidigung zur Seite stehen. Die Zwangsmitgliedschaft bei den Rechtsanwaltskammern verstößt gegen § 20 (2) der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ("Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören."). Kritischen Rechtsanwälten kann mit Hilfe des Rechtsanwaltsmonopols aus dem Rechtsberatungsgesetzes des Jahres 1935 durch Zurücknahme der Zulassung Berufsverbot erteilt werden. Die Bundesrechtsanwaltskammer ist Rechtsnachfolger (siehe § 233 BRAO), der mit Verordnung vom 18.3.1933 errichteten Reichs-Rechtsanwaltskammer, bestätigt mit der Reich-Rechtsanwaltsordnung vom 13.12.1935 Es ist doch immer wieder interessant zu sehen, wie das NS-Gedankengut in diesem, unserem Lande, so gepflegt wird. (Und nicht nur mit dem gerade besprochenen Thema) Zitat: Aber von diesem Nazirecht profitiert die Anwaltschaft noch heute - mit Wissen und Unterstützung der Rechtsprechung, wie des Deutschen Bundestags! Abschließend noch ein weiterer interessanter Link: "Taube, stumme Verfassungsrichter" Aufgrund dieser, und noch anderer (dem deutschen Volk verschwiegener) Wahrheiten, bin ich stolz darauf ein Bürger des Deutschen Reichs zu sein.
Der ehemalige Richter am OLG Köln, Dr. Helmut Kramer, hat in einer ausführlichen Ergänzung zur Begründung der Verfassungsbeschwerde vom 6.4.2000 - vorläufiges Aktenzeichen des BVerfG: AR 2398/00 - dargelegt, daß das Rechtsberatungsgesetz wohl teilweise nichtig sei. Eine Entscheidung ist erst in Jahren zu erwarten. Auch kämpft die Braunschweiger Anwaltskanzlei Backhau, Kramer und Pfitzinger seit dem 4.7.03 vor dem Europäischen Gerichtshof - Beschwerde Nr. 40901/02 - Bockmann ./. Deutschland - gegen die Bundesrepublik.
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Unser Dank geht an den Benutzer "Solstice" (aus dem Jo Conrad Forum) für diese gute Recherche.