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Bekanntmachung
einer Erklärung der Außenminister Frankreichs, der Sowjetunion,
des Vereinigten Königreichs
und der Vereinigten Staaten
im Zusammenhang mit dem in Moskau am 12. September 1990
unterzeichneten Vertrag
über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland

Vom 02. Oktober 1990

 

Im Zusammenhang mit dem in Moskau am 12. September 1990 unterzeichneten Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland haben die Außenminister der Französischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika am 01. Oktober 1990 in New York eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, die von den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik durch Unterzeichnung zur Kenntnis genommen wurde. Der deutsche Wortlaut wird nachstehend wiedergegeben:

Erklärung zur Aussetzung  der Wirksamkeit der vier Mächte-Rechte und -Verantwortlichkeiten

"Die Regierungen der Französischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika,

vertreten durch ihre Außenminister, die am 01. Oktober 1990 in New York zusammengetroffen sind,

unter Berücksichtigung des am 12. September 1990 in Moskau unterzeichneten Vertrags über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland, der die Beendigung ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes festlegt,

erklären, daß die Wirksamkeit ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes mit Wirkung vom Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands bis zum Inkrafttreten des Vertrages über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland ausgesetzt wird(1). Als Ergebnis werden die Wirksamkeit der entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken und die Tätigkeit aller entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte ab dem Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands ebenfalls ausgesetzt.

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch ihren Außenminister, und die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, vertreten durch ihren Minister für Bildung und Wissenschaft, nehmen diese Erklärung zur Kenntnis.

Für die Regierung der Französischen Republik
Roland Dumas

Für die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
E. Schewardnadse

Für die Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland
Douglas Hurd

Für die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika
James Baker

Für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
Hans-Dietrich Genscher

Für die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik
Hans-Joachim Meyer

Bonn, den 2. Oktober 1990

 

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Nr. 121, 10.10.1990 und BGBl II, S. 1331 f.

 

Hinweis:

Die Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes der vier Mächte wurden also nur bis zum Inkrafttreten des Vertrages über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland ausgesetzt.
In diesem Vertrag (4+2 Vertrag vom 12.09.1990) finden wir in der Präambel folgenden Text:

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes und der entsprechenden Vereinbarungen und Beschlüsse der Vier Mächte aus der Kriegs- und Nachkriegszeit

Am 25.09.1990 wurde der Vertrag "Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin" beschlossen.
Und dort finden wir in Artikel 2:

Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen

Dies führt uns wieder zum Überleitungsvertrag (Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen)

Hierzu auch die Erklärung von Hans-Peter Thietz, ehemaligem Abgeordneten der letzten, frei gewählten Volkskammer der DDR und des Europa-Parlaments

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