Nationalhymne des Deutschen Reiches 1841 dichtete der demokratische Patriot Hoffmann von Fallersleben auf der geschichtsträchtigen Nordseeinsel Helgoland den Text für das "Deutschlandlied". In der umstrittenen ersten Strophe forderte er, territoriale Interessen der zahllosen Dynastien einem einheitlichen Deutschland unterzuordnen. Im ursprünglichen Sinne hat also die erste Strophe rein innenpolitischen Charakter. Als Melodie wurde die von Joseph Haydn bereits 1797 komponierte Kaiserhymne "Gott erhalte Franz den Kaiser" verwandt. 1918 versuchten die alliierten Siegermächte des 1. Weltkrieges das Lied zu verbieten. 1921 schrieb Albert Matthai unter dem Eindruck des Versailler Friedensdiktats eine 4. Strophe, die bis in die dreißiger Jahre viel gesungen wurde. Für die Bundesrepublik Deutschland ist weder in der Pseudo-Verfassung (Grundgesetz) noch in einem anderen Gesetz eine Nationalhymne festgelegt. Mit dem Schreiben vom 29.04.1952 hat der Bundeskanzler Konrad Adenauer den Bundespräsidenten Theodor Heuss gebeten, das Fallersleben-Hayden-Lied ("Deutschland, Deutschland über alles") als Nationalhymne anzuerkennen, mit der Anregung, daß bei staatlichen Veranstaltungen die 3. Strophe gesungen werden solle Die deutsche Nationalhymne in der aktuellen Fassung ist die dritte Strophe des Deutschlandliedes (festgelegt durch den Schriftwechsel vom 19. bzw. 23. August 1991 zwischen Bundeskanzler Kohl und Bundespräsident von Weizsäcker, veröffentlicht im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 89/1991 vom 27. August 1991). Es ist nicht verboten die erste und die zweite Strophe des Liedes zu singen. Die Nationalhymne des Deutschen Reiches Komponist: Franz Josef Haydn (1732-1809)
Die "vergessene" 4 Strophe(1921): |