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Was hat es mit dem "Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz" (RuStAG) auf sich?
 

Die Tatsachen, kurz und bündig:

Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz wurde durch die NaZis geändert. Sollte Sie also jemand auf diese Änderung (Reichs.... wird kursiv geschrieben) aufmerksam machen, sollten Sie den Umgang mit diesem Menschen meiden! Wir verwenden die unbelastete, d.h. die ursprüngliche und unveränderte bzw. bereinigte Form.

Zitat: Alles in allem bleibt also festzuhalten, daß Sie denjenigen, die § 1 StAG mit "Deutscher ist, wer die... unmittelbare Reichsangehörigkeit... besitzt." zitieren, eine gehörige Portion Mißtrauen entgegenbringen sollten. Denn sie verschweigen Ihnen ein paar wichtige Details... und das sicher nicht, um Sie vor unangenehmen "Wahrheiten" zu schützen.

Aber natürlich werden die BRD-Treuen es tunlichst vermeiden, diesen kleinen Hinweis (auf ein von NaZis geändertes Gesetz) zu geben, wenn sie aus dem RuStAG zitieren.

 

Das Wesentliche der Gegenseite:

Alles in allem bleibt also festzuhalten, daß Sie denjenigen, die § 1 StAG mit "Deutscher ist, wer die... unmittelbare Reichsangehörigkeit... besitzt." zitieren, eine gehörige Portion Mißtrauen entgegenbringen sollten. Denn sie verschweigen Ihnen ein paar wichtige Details... und das sicher nicht, um Sie vor unangenehmen "Wahrheiten" zu schützen.

weiter:

Aber wer genauer nachforscht, wird auch dieses "Argument RuStAG" schnell als plumpes Täuschungsmanöver entlarven.
Es beginnt bereits damit, daß eine klitzekleine Kleinigkeit beim Zitieren des Gesetzestextes verschwiegen wird.
Schon relativiert sich das "Argument RuStAG", nicht wahr? Aber natürlich werden die Reichsgläubigen einen Teufel tun, diesen kleinen Hinweis zu geben, wenn sie aus dem StAG zitieren

Mit dieser Aussage wird versucht, Bürger zu verwirren. Wobei der gute Mann mit seiner Aussage allerdings nicht ganz unrecht hat.
Er meint damit: In jedem guten Gesetzestext ist das Wörtchen "Reichs" kursiv gedruckt.
 

Sehen wir uns einmal das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz genauer an: (Hier finden Sie eine direkte Gegenüberstellung)

RuStAG §1 (Urfassung von 1913)
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt
 

RuStAG §1 (in der von den Nazis geänderten Fassung von 1934)
Deutscher ist, wer die ... unmittelbare Reichsangehörigkeit ... besitzt
 

Sehen Sie den Unterschied (einmal abgesehen davon, daß ein Teil fehlt)?
Das Wort "Reich" wurde (und wird) kursiv abgedruckt.
 

Na, denn mal "Butter bei die Fische", wie die Organisation Frank Schmidt sagt:
Hier die Änderungsbeweise:

"Die Bedeutung der Begriffe "Reichs- und Staatsangehörigkeit" im Sinne dieses G. hat sich geändert. An die Stelle der "Reichsangehörigkeit" ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 102-2, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten."

und

"§ 1: Teilweise aufgeh. u. geändert durch § 1 V v. 5.2.1934 102-2, siehe Fußnote zur Überschrift; "Deutscher" im Sinne dieses G. bedeutet "deutscher Staatsangehöriger"; im übrigen siehe Art. 116 Abs. 1 GG 100-1"
 

Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler durch den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt.
Am 28. Februar 1933 wurde die von Adolf Hitler vorgelegte "Notverordnung zum Schutz von Volk- und Staat (angbl. Ermächtigungsgesetz) von Hindenburg unterzeichnet
(Den Rest der Geschichte dürfte Sie ja wohl zur Genüge kennen, man hört ja unaufhörlich davon)

Am 5.2.1934 (also 1 Jahr später) wurde dieses Gesetz durch Adolf Hitler geändert (Wieso erfährt man davon bei der Gegenseite nichts?)
 

Ein Blick in das Grundgesetz für die "BRD" zu Artikel 116, Abs 2
Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. [...]

Noch ein Blick in das GG: Artikel 139
Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

Na so was. Da haben wohl so manche das Grundgesetz für die "BRD" nicht so genau studiert?! Das (NaZi-)Rechtsberatungsgesetz (Motto: Querdenker müssen draußen bleiben)  gilt noch immer, von öffentlichen Stellen beruft man sich auf die von Adolf Hitler gemachte Änderungen des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz usw. usw....

Schon merkwürdig, daß soviel aus dieser Zeit überlebt hat. Interessanterweise allerdings nur diese Gesetze, die die eigenen Pfründe sichern.
Cui bono? Wem nützt es?

Sie dürfen es sich also jetzt raussuchen: wollen Sie ein Reichsangehöriger (laut NaZi-Gesetz) der "BRD" sein, oder ein Reichsangehöriger des Staates: Deutsches Reich?

Wenn Sie also mal auf jemand treffen der sie auf die Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz hinweist, dann wissen Sie ja mit wem Sie es zu tun haben!

 

Die Tatsachen, kurz und bündig:

Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz wurde durch die NaZis geändert. Sollte Sie also jemand auf diese Änderung (Reichs.... wird kursiv geschrieben) aufmerksam machen, sollten Sie den Umgang mit diesem Menschen meiden! Wir verwenden die unbelastete, d.h. die ursprüngliche und unveränderte bzw. bereinigte Form.

Zitat: Alles in allem bleibt also festzuhalten, daß Sie denjenigen, die § 1 StAG mit "Deutscher ist, wer die... unmittelbare Reichsangehörigkeit... besitzt." zitieren, eine gehörige Portion Mißtrauen entgegenbringen sollten. Denn sie verschweigen Ihnen ein paar wichtige Details... und das sicher nicht, um Sie vor unangenehmen "Wahrheiten" zu schützen.

Aber natürlich werden die BRD-Treuen es tunlichst vermeiden, diesen kleinen Hinweis (auf ein von NaZis geändertes Gesetz) zu geben, wenn sie aus dem RuStAG zitieren.