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Es wird behauptet, das Grundgesetz für die BRD sei unsere Verfassung.

Die Tatsachen, kurz und bündig:

Das Grundgesetz mag einen "verfassungsähnlichen" Charakter haben. Aber allein schon Art. 146 GG zeigt an, daß es sich dabei niemals um eine Verfassung handelt.
Es diente lediglich dazu, dem öffentlichen Leben (für eine Übergangszeit) eine gewisse Ordnung zu geben.

 

Das Wesentliche der Gegenseite:

Das Wort "Grundgesetz" kommt in der HLKO überhaupt nicht vor. Auch die Definition als "Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet" ist in der HLKO nicht vorhanden.

Zudem ist das Grundgesetz viel mehr als nur ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung.

Hier können wir der Gegenseite nicht widersprechen. Das Wort "Grundgesetz" kommt in der Haager Landkriegsordnung (HLKO) wirklich nicht vor.

Art. 43 [Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung].
Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.

Dazu Dr. Carlo Schmid:

Was heißt aber "Verfassung"? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.

 

Freilich weiß jeder von uns, daß man Ordnungsgesetze anderer Art auch schon Verfassung genannt hat, zum Beispiel die oktroyierten "Verfassungen" der Restaurationszeiten, etwa die "Charte" von 1814

und

Ich glaube, daß man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt. Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht - es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst -, sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn.

sowie:

Die Alliierten halten Deutschland nicht nur auf Grund der Haager Landkriegsordnung besetzt. Darüber hinaus trägt die Besetzung Deutschlands interventionistischen Charakter. Was heißt denn Intervention? Es bedeutet, daß fremde Mächte innerdeutsche Verhältnisse, um die sich zu kümmern ihnen das Völkerrecht eigentlich verwehrt, auf deutschem Boden nach ihrem Willen gestalten wollen.

Und wenn wir schon bei der Wortklauberei sind: Jetzt wissen Sie wieso es "Grundgesetzfür die BRD" heißt, und nicht Verfassungder BRD.

 

Noch ein Zitat zu der angeblichen Verfassung:

Im Hinblick auf die möglicherweise mißverständliche Neuformulierung des Art. 146 GG im Jahre 1990 muß historisch festgehalten werden, daß es in Deutschland zu keinem Zeitpunkt eine historische Konstellation gab, in welcher die Errichtung eines deutschen Nationalstaates durch einen konstitutiven Gesamtakt des Volkes und seiner Repräsentanten möglich gewesen wäre.(vgl. D. Willoweit, Deutsche Verfassungsgeschichte, 3. Aufl., München 1997, Seite 262).

Außerdem wäre dies wohl die erste und einzige "Verfassung", die in sich schon ihr eigenes Ende beschließt:

Artikel 146
Dieses Grundgesetz
, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
(Hervorgehoben = Text des ursprünglichen Grundgesetzes)

 

Die Tatsachen, kurz und bündig:

Das Grundgesetz mag einen "verfassungsähnlichen" Charakter haben. Aber allein schon Art. 146 GG zeigt an, daß es sich dabei niemals um eine Verfassung handelt.
Es diente lediglich dazu, dem öffentlichen Leben (für eine Übergangszeit) eine gewisse Ordnung zu geben.