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"Grundgesetz für die BRD"(PDF) und seine Merkwürdigkeiten

Zuvor widmen wir uns allerdings der Verfassung zweier Länder:
(In der aktuellen Version)
Hervorhebungen durch uns

Verfassung des Freistaates Bayern:

Schluß- und Übergangsbestimmungen

Artikel 178
Bayern wird einem künftigen deutschen demokratischen Bundesstaat beitreten. Er soll auf einem freiwilligen Zusammenschluß der deutschen Einzelstaaten beruhen, deren staatsrechtliches Eigenleben zu sichern ist.

Artikel 180
Bis zur Errichtung eines deutschen demokratischen Bundesstaates ist die Bayerische Staatsregierung ermächtigt, soweit es unumgänglich notwendig ist, mit Zustimmung des Bayerischen Landtags Zuständigkeiten des Staates Bayern auf den Gebieten der auswärtigen Beziehungen, der Wirtschaft, Ernährung, des Geldwesens und des Verkehrs an den Rat der Ministerpräsidenten der Staaten der US-Zone oder andere deutsche Gemeinschaftseinrichtungen mehrerer Staaten oder Zonen abzutreten.

Verfassung des Landes Hessen:

Artikel 109
Der Ministerpräsident übt namens des Volkes das Recht der Begnadigung aus. Er kann die Befugnis auf andere Stellen übertragen. Die Bestätigung eines Todesurteils bleibt der Landesregierung vorbehalten.

Artikel 153
Die Zuständigkeiten zwischen der Deutschen Republik und Hessen sind von einer deutschen Nationalversammlung, die vom ganzen deutschen Volk zu wählen ist, verfassungsmäßig abzugrenzen.

Artikel 159
Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für ihre Anordnungen nach Völker- und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschen Recht bleibt unberührt.

Weiterführender Verweis
 

Das Grundgesetz für die BRD(PDF)Mehr Info
(In der zur Zeit aktuellen Fassung)

Am 1. September 1948 trat in Bonn der Parlamentarische Rat zusammen. Die 65 stimmberechtigten Mitglieder wurden vorher von den Länderparlamenten der drei westlichen Besatzungszonen gewählt. CDU/ CSU und SPD stellten je 27 Abgeordnete, die FDP 5, DP, KPD und Zentrum je 2 Delegierte. Die in den Westsektoren Berlins 5 Abgeordneten hatten nur beratende Stimme. Entsprechend dem Auftrag der Westmächte sollte der Parlamentarische Rat eine Verfassung ausarbeiten. Aufgrund der deutschen Sorge, daß die Verfassung für einen westdeutschen Staat die Spaltung Deutschlands vertiefen könnte, wurde als Provisorium lediglich ein "Grundgesetz" entworfen.
Entscheidenden Anteil an der Ausarbeitung des Grundgesetzes hatte Carlo Schmid (SPD), der Vorsitzende des Hauptausschusses. Präsident des Parlamentarischen Rates war Konrad Adenauer (CDU). Der spätere Bundespräsident Theodor Heuss (FDP) gehört ebenfalls dem Gremium an.
Es wurde also insgesamt eine Ansammlung von ehrgeizigen und eingeschüchterten Parteifunktionären (mit wenigen Ausnahmen) von den USA lizenziert, im Namen des deutschen Volkes zu verhandeln und ein von den USA vordiktiertes Grundgesetz "für" die Bundesrepublik Deutschland - nicht "der" Bundesrepublik Deutschland - zu verabschieden.

Konrad Adenauer von 1946 bis 1949 Parteivorsitzender und Präsident des Parlamentarischen Rates. 14 Jahre stand er schließlich an der Spitze des Staates, der laut Selbstverständnis der Gründungsväter nur ein Provisorium sein sollte. Adenauer bemühte sich um die Freiheit des deutschen Volkes. Seiner Meinung nach konnte nur ein politisch, wirtschaftlich und militärisch starkes Bündnis die Sowjetunion eines Tages dazu bewegen, den Osten Deutschlands preiszugeben.

Den provisorischen Charakter des Grundgesetzes manifestieren auch die Unterschriften der damaligen drei Hochkommissare der Besatzungsmächte, A. Francois-Poncet (Frankreich), John McCloy (USA) und B. H. Robertson (Großbritannien), mit denen am 21. September 1949, nachdem das Grundgesetz am 8. Mai 1949 verabschiedet worden war, das Besatzungsstatut und damit die Militärregierung neben der Bundesregierung in Kraft gesetzt wurde.

Laut Aussagen einiger "Völkerrechtler", die zumeist in einem Abhängigkeitsverhältnis zu der de jure erloschenen BRD stehen, wird gerne behauptet, daß das "GG für die BRD" die Verfassung der Deutschen sei.

Bilden Sie sich selbst eine Meinung.

Für das Bürgerliche Gesetzbuch brauchten zwei Kommissionen insgesamt siebzehn Jahre; von 1881 bis 1898. Das Ergebnis war nicht nur ein Gesetzeswerk von kristallklarer Gedankenführung, sondern auch ein Meisterwerk deutscher Sprache.
Das Grundgesetz entstand in fliegender Hast. Es wurde mit heißer Nadel genäht. Im Juli 1948 forderten die Westmächte (USA, England, Frankreich) durch ihre Hochkommissare in Deutschlands drei Westzonen die Einberufung einer verfassungsgebenden «Nationalversammlung». Gehorsam setzten die Ministerpräsidenten der schon entstandenen «Länder» (wie Bayern, Niedersachsen u.s.w.) einen aus ihren Beauftragten bestehenden Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee ein. Dieser Konvent legte schon einen Monat später, im August 1948, einen Entwurf des Grundgesetzes vor. Wieder nur einen Monat später trat der von den Landtagen (nicht etwa vom Volke!) gewählte «parlamentarische Rat» zusammen, der dann am 23. Mai 1949 das von den Alliierten (Westmächten) genehmigte Grundgesetz verabschiedete. Der ganze Gesetzgebungsakt in Deutschland war in zehn Monaten erledigt. Das Ergebnis ist ein konfuses, schlampiges Gewirr von «Artikeln» in einer elenden Sprache.[...] Die wirklich entscheidenden Vorgaben für das Grundgesetz wurden lange vor dem der Öffentlichkeit dargestellten Gesetzgebungsakt in Deutschland woanders beschlossen, und zwar in England und in den Vereinigten Staaten von Amerika.

Auszug aus dem Buch: Urs Bernetti - Das deutsche Grundgesetz. Eine Wertung aus Schweizer Sicht

Hierzu folgen nun einige Hinweise zu dem provisorischen Charakter des Grundgesetzes:
Am eindeutigsten dürfe wohl Artikel 146 sein:

Art. 146(Nach der Einigung)
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Originaltext des Art 146 vom 23. Mai 1949.
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Wie kann also, in einer angeblichen Verfassung, der Ruf nach einer "Verfassung die vom deutschen Volk beschlossen werden soll" laut werden?
Nach Meinung diverser Menschen ist Art.146 nach der Einigung obsolet geworden.
Dagegen steht:

  • Die Einigung Deutschlands ist noch nicht vollzogen. (Deutschland in den Grenzen von '37)

  • Wir sind nicht souverän (Überleitungsvertrag, Punkt 6 der Präambel / Artikel 2 und 4 des Übereinkommens zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25.09.1990 (BGB1.IIS 1274) sowie Punkt 3 des 4-plus-2-Vertrags (BGB1.IIS 1318))

  • GG zuletzt geändert am 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2863). Art. 146 ist immer noch im GG enthalten.

Dazu ein Zitat des BDI Präsidenten Hans Olaf Henkel aus dem Artikel "Jetzt oder nie - die Krise ist unsere Chance", erschienen in der FAZ am 1. März 2000, Seite 18:
"Der Bürger will aber zu Recht mehr. Das durch den Konvent in Herrenchiemsee unter Besatzungshoheit zu Stande gekommene Grundgesetz ist laut Artikel 146 keine endgültige Verfassung. Es muß nicht nur angepaßt werden. Der Souverän, also das Volk, mußendlich, wie auch anderswo geschehen, über das Grundgesetz entscheiden und in den Verfassungsrang erheben. Ein halbes Jahrhundert nach der Beratung unseres Grundgesetzes, zehn Jahre nach der Wiedervereinigung und am Anfang des neuen Millenniums ist die Zeit für eine von den Bürgern bestätigte Verfassung gekommen."

Der SPD-Förderer und Nobel-Preisträger Günter Grass sagte in dem Buch "Fragen zur Deutschen Einheit": "Nach wie vor ist einzuklagen, daß der Schlußartikel des alten Grundgesetzes, Artikel 146, der zwingend vorgeschrieben hat, im Fall der deutschen Einheit dem deutschen Volk eine neue Verfassung vorzulegen, nicht eingehalten worden ist."
Und: "Ich bin sicher, daß wir alle einen ungeheuren und kaum auszugleichenden Schaden erleben, wenn wir weiterhin mit diesem Verfassungsbruch leben."
Weiter sagte Günter Grass: "Die Väter und Mütter des Grundgesetzes in der alten Bundesrepublik haben die Verfassung der Bundesrepublik als Provisorium im Hinblick auf eine später vielleicht mögliche Einheit verstanden. Dementsprechend war die Präambel formuliert und dementsprechend der Schlußartikel. Daran müssen wir uns halten."

Günter Grass bezichtigt also den BRD-Machtapparat des Verfassungsbruchs und bestätigt damit dessen fehlende Rechtsgrundlage.

Artikel 140
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.

Wenn angeblich das GG unsere Verfassung ist, wieso wird die einzig wahre Verfassung extra erwähnt? Diese besagten Artikel hätten dann ohne weiteres Einzug in das GG nehmen können. Zudem sind diese besagten Artikel Bestandteil des GG. Es muß also etwas "bestehen", d.h. noch gültig sein. Korrekterweise hätte dies dann lauten müssen: ... wurden übernommen.

Artikel 120 (1)
Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. [...]

Wie gesagt: Aktuelle Fassung des GG. Laut Aussagen der OMF-BRD sind wir nicht mehr besetzt. Wir sind angeblich souverän.
Souveränität heißt so viel wie "uneingeschränkte Herrschaftsgewalt". Souverän ist ein Staat, wenn er von den anderen Staaten als gleichberechtigt unter allen anderen Staaten anerkannt wird. Der Staat verwaltet sich frei, ohne einem anderen Staat oder irgendeiner anderen Institution über innere Belange Rechenschaft schuldig zu sein.

Dagegen spricht ebenfalls der Vertragstext des 4-plus-2-Vetrags. Artikel 3, Absatz 2 "Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sich, die Streitkräfte des vereinten Deutschland innerhalb von drei bis vier Jahren auf eine Personalstärke von 370 000 Mann (Land-, Luft- und Seestreitkräfte) zu reduzieren. Diese Reduzierung soll mit dem Inkrafttreten des ersten KSE-Vertrags beginnen. Im Rahmen dieser Gesamtobergrenze werden nicht mehr als 345 000 Mann den Land- und Luftstreitkräften angehören, die gemäß vereinbartem Mandat allein Gegenstand der Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa sind. Die Bundesregierung sieht in ihrer Verpflichtung zur Reduzierung von Land- und Luftstreitkräften einen bedeutsamen deutschen Beitrag zur Reduzierung der konventionellen Streitkräfte in Europa. Sie geht davon aus, daß in Folgeverhandlungen auch die anderen Verhandlungsteilnehmer Ihren Beitrag zur Festigung von Sicherheit und Stabilität in Europa, einschließlich Maßnahmen zur Begrenzung der Personalstärken, leisten werden."

Die BRD geht davon aus.... Die anderen nehmen es halt zu Kenntnis.
Wir müssen, die anderen haben die freie Entscheidung. Wir sind ja auch souverän....

Artikel 3, Absatz 3: Die Regierungen der Französischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika nehmen diese Erklärungen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zur Kenntnis.

Artikel 116 (1)
Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Somit wird also Deutschen Bürgern in den Grenzen von 1937, die sich nicht im derzeitigen Bundesgebiet aufhalten, jegliche weiteren Rechte vorenthalten.

Die anderweitige gesetzliche Regelung bedeutet in diesem Fall:
Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913
Die OMF-BRD hat kein eigenes Staatsangehörigkeitsgesetz.

Der Text des RuStAG, Art 1:
Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.

Dieser Artikel wurde 1934 unter Adolf Hitler mit Fußnoten (Reichsangehörigkeit) versehen. Ebenso wurde das RuStAG im Jahr 2002 in das unverfänglichere StAG umbenannt. Dies geschah jedoch nach 1990, also nachdem die OMF-BRD de jure erloschen war.

Die Verwaltungsinstitution BRD durfte und darf kein Reichsgesetz ändern, jedoch bezieht sich die BRD gerne auf die geänderte Fassung durch Hitler, die jedoch für das Deutsche Reich keine Bedeutung besitz.

Fußnoten sind einzig und allein Anmerkungen und nicht Bestandteil eines Gesetzes. Synonyme für "Fußnote": Anmerkung, Anhang, Randbemerkung, Auskunft.

Präambel des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden- und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, deren mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.

  • [..] hat das Deutsche Volk [...] kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz [...] beschlossen

Der «parlamentarische Rat» wurde von den Landtagen und nicht vom Volk gewählt.
Die wirklich entscheidenden Vorgaben für das Grundgesetz wurden lange vor dem der Öffentlichkeit dargestellten Gesetzgebungsakt in Deutschland woanders beschlossen, und zwar in England und in den Vereinigten Staaten von Amerika.

Durch diese Tatsache, in Verbindung mit Artikel 146, wird klar, daß das Grundgesetz nicht in freier Entscheidung beschlossen wurde.

  • [...] Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, deren mitzuwirken versagt war.

....all jenen Deutschen, jenseits der Oder-Neiße-Grenze, in den Grenzen von 1937.

Die Grenzen wurden u.a. durch das Bundesverfassungsgericht sowie durch die Amerikaner im Militärgesetz-Gesetz 52 Artikel VII (e) (Deutschland bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31.Dezember 1937 bestanden hat) festgestellt.

Außerdem auch hier wieder deutlich zu sehen: der provisorische Charakter des GG (um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben) gemäß der HLKO

Auszug aus der HLKO (Haager Landkriegsordnung)Mehr Info,
Art. 43
[Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung].
Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.

Carlo Schmid "Was heißt eigentlich: Grundgesetz ?"Mehr Info und vereinzelte Mitglieder des «parlamentarischen Rats» von 1949 dürfen wohl zu der ausgestorbenen Gattung "ehrliche Politiker" gezählt werden.


Zu guter Letzt noch ein Hinweis:

Artikel 20 Absatz (4)
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Artikel 25
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Hier sollen nun noch einige Unstimmigkeiten aufgezeigt werden, die zwar in erster Linie nichts mit dem Deutschen Reich, aber dennoch mit dem Deutschen Volk zu tun haben:

Die meisten Unstimmigkeiten treten im Zusammenhang mit dem fehlenden Geltungsbereich (Art. 23) auf.
Mit Streichung der Präambel und des Artikels 23 durch den damaligen Außenminister James Baker am 17.7.1990 in Paris, ist der territoriale Geltungsbereich des "Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland" mit Wirkung zum 18.7.1990 erloschen (BGBl. 1990, Teil II, Seite 885, 890, vom 23.9.1990). Ab diesem Zeitpunkt, dem 18.7.1990, existiert das besatzungsrechtliche Provisorium namens "Bundesrepublik Deutschland", welches die Belange des Deutschen Volkes nur treuhändlerisch für die Westalliierten zu verwalten hatte, nicht mehr.
 

Artikel 144
(1)
Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.
(2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder [...] Beschränkungen unterliegt [..]

Hier wird ebenfalls deutlich, daß das Grundgesetz einen Geltungsbereich benötigt. Dieser Artikel 144 ist in der jetzigen Fassung des Grundgesetzes enthalten. Finden Sie irgendwelche aufgeführten Länder in Art. 23 GG?
Ebenso wird der provisorische Charakter, wie er auch schon im Präambel deutlich wurde ([...]für eine Übergangszeit[...]), nochmals unterstrichen, denn nach den Vorstellungen der Gründungsväter hätte das Grundgesetz nach der Einigung Deutschland in den Grenzen von '37 durch eine, vom Volk bestimmte, Verfassung abgelöst werden sollen.

Zum besseren Verständnis des Artikel 144 sehen Sie hier den alten Artikel 23:

Artikel 23
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-
Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-
Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen
Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

 

Arbeiten wir uns gemeinsam bis zum bitteren Ende durch:

Art. 5, Absatz 1
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Jedermann weiß, daß gewisse Meinungen nicht nur verboten, sondern sogar unter Strafe gestellt sind. Dabei ist selbst das Recht auf Zweifel, also die Wahrheitssuche, unterdrückt.

Artikel 7 (1)
Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.

Unter der Aufsicht des Staates. Welcher Staat? Des deutschen Staates? Oder des amerikanischen? Dieses Grundgesetz gilt, laut Präambel, für das gesamte deutsche Volk.
Daher auch für die Deutschen in den festgestellten Grenzen von 1937. Aber unter wessen Aufsicht steht denn dort das Schulwesen?

Artikel 8 (1)
Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Somit haben andere Nationen kein Recht auf Versammlungsfreiheit in Deutschland.
Und die Deutschen dürfen sich überall auf der Welt frei versammeln. Auch wenn es dort gegen regionale Gesetze verstoßen sollte.

Artikel 12 (1)
Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werde

Alle Deutschen haben das Recht[...] Hier wird also unsere ausländischen Mitbürgern, wohnhaft in Deutschland, dieses gleiche Recht versagt.

Artikel 9
(1)
Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.

  • zu 1.) Nur die Deutschen haben das Recht. Und wo ? Auch in den polnischen Verwaltungsgebieten?

  • zu 2.) Vereinigungen [...] die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten...
    Dazu würde es einige Beispiele auf nichtdeutscher Seite geben, die sich gegen das deutsche Volk richten.

Artikel 12a (1)
Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

Männer welcher Nation? Wo dürfen denn diese Männer leben um verpflichtet zu werden?
Seit Streichung des Geltungsbereiches (Art. 23) ist nicht klar definiert wo denn dieses Machwerk Grundgesetz gilt.
Und selbst wenn man annimmt, dieses GG gelte nur in Deutschland, dann müssen die hier wohnhaften Türken, Libanesen, Amerikaner usw. ebenfalls zur Bundeswehr.
 

Artikel 16 (2)
Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.

Artikel 16 (2) alt
Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

Auch hier wieder ein Schritt rückwärts.

Artikel 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Zum Glück für die Politiker müssen sie sich nur dem eigenen Gewissen, und nicht dem "Grund"-Gesetz unterwerfen.

III. Der Bundestag
Artikel 38
(1)
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

  • zu 1.) Hierzu könnte man einiges anmerken. Aber betrachten wir nur diesen Punkt: [...] nur ihrem Gewissen unterworfen.
    Setzt aber voraus, daß man eins hat. Anstand gehört wohl auch nicht zum Ausbildungsfach

  • zu 2.) dazu verweise wir auf Artikel 12, in dem ausländischen Mitbürgern das Recht ihren Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen versagt wird. Aber dafür sind sie hier Wahlberechtigt und dürfen sich als Abgeordneter wählen lassen.

    Wie ein gewisser Cem Özdemir, Bundestagsabgeordneter der Grünen. Und natürlich darf dieser solche Aussagen treffen:

    • Der deutsche Nachwuchs heißt jetzt Mustafa, Giovanni und Ali. (auf dem Parteitag in Bad Godesberg, Ende Oktober 1998)

    • Was unsere Urväter vor den Toren Wiens nicht geschafft haben, werden wir mit unserem Verstand schaffen.

    • Das deutsche Ausländerrecht gehört auf den Müllhaufen der Geschichte.

    • Was ist der Unterschied zwischen einem Türken und einem Sachsen: Der Türke spricht deutsch und hat Arbeit.


So könnte man dieses gesamte Machwerk zerlegen. Im Grundgesetz werden Mißverständnisse erzeugt, statt bereinigt.
Vergnügen Sie sich doch einmal an einem langen Winterabend mit dem GrundgesetzMehr Info und vergleichen es mit der Verfassung des Deutschen ReichesMehr Info oder mit der klaren Sprache eines "Bürgerlichen Gesetzbuches"

Um dieses traurige Tatsache zu beenden, schließen wir mit Artikel 146 ab.

Artikel 146
Dieses Grundgesetz
, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
(Hervorgehoben = Text des ursprünglichen Grundgesetzes)

Allein in diesem Artikel stecken 4 Lügen:

  1. Dieses Grundgesetz gilt nicht für die Deutschen in den gültigen und festgestellten Grenzen von 1937
    Sollte es dort doch wider Erwarten gelten, dann wurden und werden diese Menschen um ihr Wahlrecht und um ihr Mitspracherecht bei der angeblichen Einigung gebracht.

  2. Die Vollendung der Einheit wurde nicht beendet. Die, nach Völkerrecht, gültigen Grenzen sind die von 1937.
    Es fehlen die Deutschen östlich der Oder-Neiße-Grenze in den, vom Bundesverfassungsgericht, festgestellten Grenzen.
    Geht man jedoch von der Ungültigkeit des Versailler Vertrages aus, fehlen die Deutschen in Ostpreußen, Posen, Westpreußen, Hinterpommern, Vorpommern im Gebiet von Stettin westlich der Oder, in Ostbrandenburg, in Schlesien, Böhmen, Mähren, dem Hultschiner Ländchen und schließlich auch Elsass-Lothringen.

  3. Die dritte Lüge wird deutlich durch Art. 120 (Besatzungskosten). Solange wir besetzt sind kann von Freiheit nicht die Rede sein. Ebenso durch Art. 139, der zwar vom Sinn her durchaus seine Berechtigung hat, aber durch die schwammige Formulierung das ganze Grundgesetz außer Kraft setzen kann. So gesehen hat das GG nur einen Artikel.

  4. "verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist" beschreibt eindeutig, daß dieses Grundgesetz nicht in freier Selbstbestimmung beschlossen wurde und von dem gesamten Deutschen Volk schon gar nicht. Und eine Verfassung kann dieses Schundwerk ebenfalls nicht darstellen.

Noch Fragen, Kienzle?
Ja, Hauser. Wieso lassen die Deutschen sich dies alles gefallen?